Die Verbraucher können im September wichtige Neuerungen erwarten, die sich direkt auf ihren Geldbeutel auswirken werden. Von neuen Fristen bei der Steuererklärung bis hin zu Änderungen bei Corona-Hilfen, Zugreservierungen und der KfW-Heizungsförderung – es stehen spannende Entwicklungen bevor.
Steuererklärung Fristen: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024 für Steuerzahler ohne Steuerberater und am 31. Mai 2025 für diejenigen mit Steuerberater. Eine Empfehlung lautet, die Steuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen über 10.908 Euro liegt.
Corona-Hilfen: Schlussabrechnungen für staatliche Corona-Wirtschaftshilfen müssen bis Ende September eingereicht werden, um etwaige Unterstützungsleistungen zu erhalten.
Zugreservierung: Ab dem 1. September entfällt die Reservierungspflicht in Zügen, was mehr Flexibilität für Reisende bedeutet.
KfW-Heizungsförderung: Die Antragstellergruppe dieser Förderung kann ab Ende September ihre Rechnungen einreichen, um von den Zuschüssen zu profitieren.
Es wird betont, dass es sich fast immer lohnt, die Steuererklärung einzureichen, um mögliche Rückzahlungen zu erhalten. Die Zeit für die Einreichung der Steuererklärung und der Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen ist begrenzt. Zusätzlich zu diesen Aspekten sind die neuen Regelungen bei Zugreservierungen und die digitale Einreichungsmöglichkeit bei der KfW-Heizungsförderung wichtige Punkte, die Verbraucher im September beachten sollten.