Minijobs sind eine beliebte Möglichkeit, das Gehalt aufzubessern, insbesondere für Arbeitnehmer, die bereits einen Hauptjob haben. Doch wie funktioniert das genau und welche Regeln sind dabei zu beachten?
Ein Minijob ermöglicht es Beschäftigten, neben ihrem Hauptjob eine zusätzliche geringfügig entlohnte Tätigkeit auszuüben. Dabei gilt eine Verdienstgrenze: Der Lohn im Minijob darf im Durchschnitt 538 Euro pro Monat nicht übersteigen. Ein weiterer wichtiger Fakt ist, dass Minijobs nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, andere Sozialversicherungen sind davon ausgenommen.
Interessant ist auch die Option einer Kombination aus Hauptbeschäftigung, Minijob und kurzfristiger Beschäftigung. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, diese drei Beschäftigungsverhältnisse miteinander zu vereinen. Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es eine zeitliche Begrenzung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen.
Es ist ratsam, die Regelungen und Grenzen von Minijobs genau zu kennen, um etwaige Probleme mit Versicherungspflicht und Verdienstgrenzen zu vermeiden. Eine gründliche Planung und Abwägung der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse ist entscheidend, insbesondere wenn es um die gleichzeitige Ausübung von Hauptjob, Minijob und kurzfristiger Beschäftigung geht.