Samstag, 19.04.2025

Steuer: Welche unterschiedlichen Steuererklärungen gibt es?

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n Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuererklärungen – je nachdem, ob man Arbeitnehmer, Unternehmer, Vermieter oder Kapitalanleger ist. Die jährliche Abgabe einer Steuererklärung kann dabei Pflicht oder freiwillig sein, bringt aber oft die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.

Einkommensteuererklärung
Die bekannteste Steuererklärung ist die Einkommensteuererklärung. Sie betrifft alle Personen, die Einkünfte erzielen – etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen oder Renten. Arbeitnehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, können dies aber freiwillig tun, um sich beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anrechnen zu lassen.

Umsatzsteuererklärung
Für Unternehmer und Selbstständige ist die Umsatzsteuererklärung relevant. Sie müssen die sogenannte Mehrwertsteuer, die sie auf ihre Leistungen erheben, ans Finanzamt abführen – abzüglich der Vorsteuer, die sie selbst gezahlt haben. Zusätzlich zur Jahreserklärung sind auch monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich.

Gewerbesteuererklärung
Wer ein Gewerbe betreibt, muss in vielen Fällen auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Diese Steuer wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben und betrifft vor allem Kapitalgesellschaften und größere Einzelunternehmen. Für Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte entfällt die Gewerbesteuerpflicht in der Regel.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Wer Vermögen durch eine Erbschaft oder Schenkung erhält, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abgeben. Dabei gelten persönliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Nur bei Überschreiten dieser Freibeträge wird eine Steuer fällig.

Kapitalertragsteuer – Abgeltung durch die Bank
Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Diese wird in der Regel automatisch von der Bank abgeführt (Abgeltungsteuer). Wer allerdings über einen Freistellungsauftrag hinaus Kapitalerträge erzielt oder Verluste geltend machen möchte, kann eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung einreichen.

Erklärung zur privaten Nutzung von Firmenwagen
Bei Arbeitnehmern, die einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dies geschieht entweder pauschal über die 1%-Regelung oder über ein detailliertes Fahrtenbuch. Die korrekte Angabe kann sich auf die Höhe der Steuerlast auswirken.

Sonderformulare und Anlagen
Je nach Lebenssituation gibt es verschiedene zusätzliche Formulare – etwa für Unterhaltsleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten oder Auslandseinkünfte. Wer bestimmte Leistungen erhalten will, wie etwa Elterngeld, BAföG oder Wohngeld, muss oft Nachweise über das steuerpflichtige Einkommen einreichen.

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