Im Zoologischen Garten Augsburg wurde am Freitag, 5. Dezember 2025, bei einer Rothalsgans das Aviäre Influenza Virus H5N1 nachgewiesen. Das zuständige Veterinäramt hat daraufhin mehrere Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Es gibt keine Schließung des Zoos, es gilt jedoch die Aufforderung, direkten Kontakt zu Tieren zu vermeiden.
Nachweis, Art des Virus und sofortige Maßnahmen
Bei der untersuchten Rothalsgans wurde spezifische RNA des Subtyps H5N1 festgestellt. H5N1 gehört zu den hochpathogenen aviären Influenzaviren. Besonders Hühner und Puten erkranken in der Regel schwer und die Krankheit verläuft oft tödlich. Enten und Gänse reagieren nach bisheriger Erfahrung meist weniger empfindlich.
Das Augsburger Veterinäramt hat als Maßnahmen die vorübergehende Schließung des Tropenhauses, die Aufstallung verschiedener Vögel in geschlossenen Ställen und Käfigen sowie umfassende Untersuchungen weiterer Vögel angeordnet. Außerdem gelten für das Personal des Zoos verschärfte Hygieneregeln.
Risiko für Menschen und Verhaltensempfehlungen
Nach Angaben des Robert Koch Instituts sind in Deutschland bislang keine menschlichen Erkrankungen durch aviäre Influenzaviren bekannt geworden. Das Infektionsrisiko für Zoobesucher wird daher als äußerst gering eingeschätzt. Das Veterinäramt bittet dennoch darum, physischen Kontakt mit Zootieren zu unterlassen und die Hinweise des Zoo-Personals zu beachten.
Folgen für Geflügelhalter und weitere Auflagen
Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung staatlich geregelt ist. Im Stadtgebiet Augsburg besteht aktuell keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel. Geflügelhalter werden jedoch dazu aufgerufen, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern.
Die Behörde kündigte an, die Lage weiterhin zu beobachten und weitere Schritte bei Bedarf zu veranlassen. Besucher, Tierhalter und Zoo-Betreiber sollen über mögliche Änderungen informiert werden.
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