Die Stadt Augsburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet auf die Tagesstunden beschränkt. Betroffen sind alle Geräte, die in den Abendstunden oder nachts laufen: Das Verbot gilt jeweils von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Geltungsbereich und Zeitraum der Regelung
Die Verfügung gilt stadtweit und richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber von selbstfahrenden Rasenmährobotern. Demnach dürfen die Geräte nur noch tagsüber arbeiten. Die Stadtverwaltung hat die genauen zeitlichen Vorgaben in der Verfügung festgelegt.
Gefährdung von Igeln und wissenschaftliche Erkenntnisse
Begründet wird die Maßnahme mit dem Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. Nach Darstellung aus dem Umweltressort sind Igel vor allem in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche. Begegnen sie einem Mähroboter, fliehen sie häufig nicht, sondern rollen sich schützend zusammen. Gegen rotierende Messer bieten sie dadurch keinen Schutz. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Mähroboter für Igel eine erhebliche Gefahr darstellen und häufig zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
Umwelt- und Ordnungsreferent Frank Pintsch sagte, der Schutz der biologischen Vielfalt beginne oft direkt vor der eigenen Haustür. Er bezeichnete das Nachtfahrverbot als eine wirksame und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des Igels und anderer nachtaktiver Wildtiere.
Appell zur Gestaltung naturnaher Gärten
Die Stadt wendet sich zugleich an die Bevölkerung mit der Bitte, Gärten naturnah zu gestalten. Heimische Sträucher, Laub- und Reisighaufen sowie durchlässige Gartenzäune können nach Ansicht der Verwaltung wertvolle Lebensräume und Rückzugsorte für Igel und weitere Arten schaffen.
Die Verfügung ist rechtsverbindlich und betrifft alle Mähroboter im Stadtgebiet. Betreiberinnen und Betreiber müssen ihre Nutzungszeiten entsprechend anpassen.
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