Der Anspruch auf Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Ab dem Pflegegrad 2 und bei Pflege von Angehörigen oder Freunden steht das Pflegegeld zu. Es wird monatlich von der Pflegekasse überwiesen und ist nach dem Grad der Bedürftigkeit gestaffelt.
Ab dem 1. Januar 2025 soll das Pflegegeld um 4,5 Prozent steigen und regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. Eine besondere Regelung besagt, dass das Pflegegeld nicht auf das Einkommen angerechnet wird, wenn es von der pflegebedürftigen Person als Anerkennung weitergeleitet wird.
Für Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst daheim betreut werden, können Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die geplante Steigerung des Pflegegeldes ab 2025 und die Anpassung an die Preisentwicklung sollen eine angemessene finanzielle Unterstützung sicherstellen.