Die Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen, indem die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden. Die Anpassung erfolgt aufgrund der positiven Lohnentwicklung des vergangenen Jahres.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird auf 8.050 Euro monatlich angehoben. Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.512,50 Euro monatlich. Im letzten Jahr gab es eine Lohnentwicklung von 6,44 Prozent.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Besserverdienende entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener soll eine gerechte Beteiligung an der Sozialversicherung gewährleisten und die Finanzierung langfristig sichern.