Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ermöglicht Verbrauchern, Geld von Schuldnern einzufordern, ohne den teuren Weg über einen Anwalt gehen zu müssen. Es ist vor allem bei geringeren Summen eine effektive und kostengünstige Methode.
Gerichtliches Mahnverfahren: Das gerichtliche Mahnverfahren ist seit 1999 bundesweit automatisiert und kann online beantragt werden. Es sorgt dafür, dass ein Anspruch auf eine Zahlung nicht verjährt. Der Verbraucher muss zuerst selbst eine Mahnung schreiben und kann dann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Es gibt Ausnahmen, in denen ein Mahnverfahren nicht stattfinden kann, z.B. wenn der Gläubiger noch keine Mahnung geschrieben hat oder der Schuldner sich im (EU-)Ausland befindet. Der
Weg zum Geld: Das gerichtliche Mahnverfahren bietet Verbrauchern eine einfache Möglichkeit, beim Schuldner Druck zu machen, damit dieser die ausstehende Zahlung begleicht. Trotz seiner Einfachheit gibt es auch Ausnahmen, in denen das Verfahren nicht möglich ist.