Für Eltern bei der Steuererklärung gibt es eine neue Regelung, die für Erleichterung sorgt. Ab dem Jahr 2023 müssen Eltern die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder angeben. Diese Angabe war bisher obligatorisch für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung. Allerdings erlaubt die Finanzverwaltung vorerst die Abgabe der Erklärung auch ohne die Steuer-ID des Kindes.
Die Steueridentifikationsnummer für Kinder wird automatisch nach der Geburt vergeben. Eltern haben die Möglichkeit, die Steuer-ID online oder beim Bundeszentralamt für Steuern anzufordern. Diese Maßnahmen sollen den Prozess der Steuererklärung vereinfachen und beschleunigen.
Die neue Regelung kommt Eltern entgegen, die nicht sofort über die Steuer-ID ihrer Kinder verfügen. Die automatische Vergabe der Steueridentifikationsnummer und die einfache Anforderungsmöglichkeit online sind Schritte in die richtige Richtung, um den Bürokratieaufwand für Familien zu reduzieren.