Arbeitnehmer, die beruflich mehr als acht Stunden unterwegs sind, haben die Möglichkeit, Verpflegungskosten pauschal abzusetzen. Diese Regelung ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Kosten bei auswärtigen beruflichen Tätigkeiten steuerlich geltend zu machen.
Die Verpflegungspauschale variiert je nach Reisedauer und Reiseort. Beispielsweise beträgt die Pauschale für einen Tag in New York (USA) 44 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Verpflegungspauschale an den jeweiligen Ort angepasst ist.
Arbeitnehmer haben zwei Möglichkeiten, um von dieser Regelung zu profitieren. Entweder der Arbeitgeber erstattet die Verpflegungskosten oder die Arbeitnehmer können die Kosten als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Es ist ratsam, sich über die Erstattungsmöglichkeiten und den korrekten Abzug der Verpflegungspauschale zu informieren, um keine Kosten doppelt anzugeben und somit finanziell vorteilhaft bei Dienstreisen zu agieren.