Versicherungen f\u00fchren ein Register namens Hinweis- und Informationssystem (HIS), in dem m\u00f6gliche Betrugsf\u00e4lle und Verfehlungen der Kunden erfasst werden. Die Aufnahme in das Register erfolgt auch ohne Zustimmung der betroffenen Person und kann zu Schwierigkeiten beim n\u00e4chsten Versicherungsabschluss f\u00fchren.<\/p>
Das HIS-Register dient Versicherungen dazu, Schadensf\u00e4lle und auff\u00e4llige Schadenh\u00e4ufigkeiten zu erfassen. Es werden auch Daten \u00fcber Unfallautos mit Totalsch\u00e4den gespeichert, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden. Personen mit atypischen Schadenh\u00e4ufigkeiten k\u00f6nnen in das Register aufgenommen werden, auch ohne dass es sich um Betrugsf\u00e4lle handelt.<\/p>
Die Aufnahme in das HIS-Register erfolgt ohne Zustimmung der betroffenen Person und kann zu Schwierigkeiten beim n\u00e4chsten Versicherungsabschluss f\u00fchren. Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt die Daten\u00fcbermittlung an das HIS-Register auch ohne Einwilligung der Betroffenen.<\/p>