Montag, 16.09.2024

Welche Kosten können in letzter Minute noch steuermindernd geltend gemacht werden?

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Lea Fischer
Lea Fischer
Lea Fischer ist eine talentierte Nachwuchsredakteurin, die mit ihrem Einfühlungsvermögen und ihrer Kreativität beeindruckende Geschichten erzählt.

Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 rücken näher und es stellt sich die Frage, welche Kosten noch in letzter Minute steuermindernd geltend gemacht werden können. Es gibt wichtige Informationen zu beachten, insbesondere hinsichtlich der Unterschiede zwischen verpflichtender und freiwilliger Abgabe.

Steuerpflichtige sollten sich bewusst sein, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2023 bis spätestens 2. September 2024 liegt. Ein Großteil der Steuerpflichtigen nutzt bereits die digitale Möglichkeit zur Abgabe, wobei Selbstständige und Unternehmer zur digitalen Abgabe verpflichtet sind.

Die Vorteile der digitalen Abgabe liegen auf der Hand: Datenübernahme, online Belegspeicherung und direkte Kommunikation mit dem Finanzamt erleichtern den Prozess erheblich. Für alle, die ihre Steuererklärung noch in letzter Minute einreichen, gibt es einige Steuertipps zu beachten. Hierzu zählen die Möglichkeit der freiwilligen Erklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend, die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen, haushaltsnaher Dienstleistungen und die Werbungskostenpauschale.

Es wird empfohlen, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen und die verschiedenen Möglichkeiten zur Steuerersparnis voll auszuschöpfen. Die Nutzung der digitalen Abgabeoptionen und die Berücksichtigung von Steuertipps können dabei helfen, finanzielle Entlastung zu erreichen.

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