Ein 28-jähriger Polizist in Augsburg wurde verurteilt, weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in den Polizeibus geschossen hat. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen. Die Konsequenzen des Urteils betreffen auch seinen Beamtenstatus, da der Verlust droht, wenn die Verurteilung rechtskräftig über einem Jahr Freiheitsstrafe liegt.
Vier Beamte erlitten Knalltraumata und eine Scheibe im Bus wurde durchschlagen. Das Gericht kritisierte das Verhalten des Polizisten als ‚eklatantes Versagen‘ und betonte, dass er nicht als ’schießwütige Maschine‘ angesehen werden sollte. Die Bewährungsstrafe und die Geldauflage sollen sicherstellen, dass der Angeklagte seinen Beamtenstatus behalten kann.