Das deutsche Rentensystem birgt Tücken, die für Menschen mit Behinderungen teuer werden können. Es ist wichtig, die Feinheiten des Systems zu kennen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente zu gehen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn ein Rentenantrag sollte erst nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises gestellt werden. Frühzeitige Anträge können zu Abschlägen führen und damit die Rentenhöhe beeinträchtigen.
Ein weiterer Fallstrick ist der sogenannte ‚Verschlimmerungsantrag‘ vor dem Renteneintritt. Dieser birgt Risiken und sollte mit Bedacht behandelt werden, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Es ist empfehlenswert, den Rentenantrag erst nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises zu stellen und sich bewusst mit Verschlimmerungsanträgen auseinanderzusetzen, um die Rentensituation zu optimieren.