Donnerstag, 28.11.2024

Worauf sollten insbesondere Paare achten beim Kauf der Traumwohnung?

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Tim Müller
Tim Müller
Tim Müller ist ein erfahrener Wirtschaftsjournalist, der mit seiner analytischen Herangehensweise und seinem Fachwissen komplexe Themen verständlich macht.

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben, sollten rechtliche Vorsorgemaßnahmen treffen, um finanzielle Besonderheiten bei Trennung oder Todesfall eines Partners zu berücksichtigen. Beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie sollten unverheiratete Paare Eigentumsanteile im Grundbuch festhalten. Die Verteilung des beigesteuerten Kapitals entscheidet über die Eigentumsanteile. Es ist wichtig, die Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital zu planen und die Haftung bei Kreditaufnahme zu klären. Eine Empfehlung zur Berechnung der finanziellen Belastung sollte berücksichtigt werden. Zusätzlich kann die Eintragung von Eigenleistungen im Grundbuch erfolgen, wobei die Möglichkeit besteht, diese nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu entlohnen. Als rechtliche Absicherungsoptionen bieten sich die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Erstellung eines Testaments an. Es sei darauf hingewiesen, dass hohe Erbschaftssteuern im Todesfall eines Partners anfallen können und unverheiratete Paare steuerlich benachteiligt sein können. Für eine gewisse steuerliche Entlastung kann die Einkommensteuerfreiheit beim Immobilienverkauf nach einer gewissen Haltedauer oder gemeinsamem Wohnen über drei Jahre sorgen. Zudem ist die Grunderwerbssteuer beim Anteilverkauf zwischen Partnern zu beachten.

Schlussfolgernd ist es ratsam, dass unverheiratete Paare vor dem Immobilienerwerb eine professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich, Eigentumsanteile im Grundbuch festzuhalten und auf die Sicherheit der Finanzierung sowie die Absicherung durch eine GbR oder ein Testament zu achten.

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