Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss bis spätestens 2. September 2024 beim Finanzamt eingegangen sein, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Es besteht je nach Personengruppe eine Verpflichtung zur Abgabe, wobei Selbstständige und Unternehmer die Steuererklärung digital einreichen müssen.
Freiwillige Abgaben können bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen, was finanzielle Vorteile bringen kann. Die durchschnittliche Rückerstattung beträgt knapp 1.100 Euro. Es ist wichtig, Werbungskostenpauschale für die steuerliche Absetzbarkeit zu berücksichtigen.
Es lohnt sich, die Steuererklärung frühzeitig und sorgfältig zu erledigen, um finanzielle Vorteile zu nutzen und Verspätungszuschläge zu vermeiden.