Freitag, 20.09.2024

Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten?

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Hannah Schulz
Hannah Schulz
Hannah Schulz ist eine engagierte Lokaljournalistin, die mit ihrem Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger eintritt.

Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es Eltern, bereits zu Lebzeiten Vermögen an ihre Kinder zu übertragen. Diese Möglichkeit der frühzeitigen Vermögensübertragung bietet verschiedene Wege wie Schenkungen, Ausstattung und ehebedingte Zuwendungen. Dabei spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle, insbesondere die Freibeträge bei Schenkungen.

Es gibt klare Regelungen: Kinder können bis zu 400.000 Euro und Ehepartner bis zu 500.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei erhalten. Ehebedingte Zuwendungen dienen der Absicherung des Partners, sind jedoch steuerpflichtig. Es ist zu beachten, dass Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod auf das Erbe angerechnet werden.

Eine frühzeitige Planung und geschickte Nutzung der vorweggenommenen Erbfolge sind entscheidend, um Angehörige finanziell abzusichern und Steuern zu sparen. Durch die Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte und Freibeträge bei Schenkungen lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden und die Familienvermögen gezielt übertragen.

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