Die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder Sturmschäden ab, während die Elementarschadenversicherung zusätzlichen Schutz vor Überschwemmung, Erdsenkung und Erdrutsch bietet. In Hochrisikogebieten ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung schwierig und teuer. Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern, daher ist eine explizite Absicherung innerhalb einer Elementarschadenversicherung erforderlich.
Im Schadensfall müssen Versicherte den Schaden dokumentieren, schnellstmöglich melden und eine Schadenminderungspflicht einhalten. Versicherungen sehen häufig einen Selbstbehalt vor, und ohne funktionsfähige Rückstauklappe am Haus kann es zu Leistungsverweigerungen kommen.
Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsarten zu kennen und sich bewusst zu sein, welche Risiken durch Gewitter, Starkregen und Überschwemmungen bestehen. In Hochrisikogebieten kann es schwierig und teuer sein, zusätzlichen Schutz durch eine Elementarschadenversicherung zu erhalten. Im Schadensfall ist eine schnelle und ordnungsgemäße Meldung des Schadens sowie die Einhaltung der Schadenminderungspflicht entscheidend. Versicherte sollten sich über den Selbstbehalt ihrer Versicherung informieren und sicherstellen, dass ihr Haus mit einer funktionsfähigen Rückstauklappe ausgestattet ist, um Leistungsverweigerungen zu vermeiden.