Mittwoch, 26.08.2026

Mehr Fahrradverkehr, mehr Unfälle: Ingolstadt erklärt Regeln für Radwege und Fußgängerzonen

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Der Radverkehr in Ingolstadt wächst, zugleich steigen die Unfallzahlen. Nach Angaben der Stadt nahm die Zahl der Fahrradunfälle 2025 von 415 auf 451 zu. Besonders häufig nennt die Verwaltung das sogenannte Geisterradeln, also das Befahren von Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, als Ursache für gefährliche Situationen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrende zusammengefasst.

Unfälle und Beschwerden aus der Bevölkerung

Die erhöhte Unfallstatistik geht mit vermehrten Beschwerden aus der Bürgerschaft einher. Die Stadt berichtet von wahrgenommenen Regelverstößen und einem schwindenden Miteinander auf Radwegen. Insbesondere Fahrten gegen die vorgeschriebene Richtung führten wiederholt zu Konflikten zwischen Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie dem motorisierten Verkehr.

Welche Wege sind Pflicht und wer darf wo fahren

Ist das Schild Radweg, Getrennter Geh- und Radweg oder Gemeinsamer Geh- und Radweg aufgestellt, besteht in der Regel eine Radwegebenutzungspflicht. Radwege müssen grundsätzlich auf der rechten Seite genutzt werden. Linke Radwege dürfen nur dann befahren werden, wenn eine entsprechende Freigabe durch ein Schild für diese Richtung vorhanden ist. Andernfalls gelten Fahrten entgegen der vorgesehenen Richtung als Geisterradeln.

Bei Gehwegen mit dem Zusatz Rad frei ist das Radfahren erlaubt, aber nur in langsamer Fahrt und mit Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger. Es besteht keine Pflicht, den Gehweg zu nutzen. Viele Gehwege in der Stadt haben keinen Zusatz, sodass dort das Radfahren nicht erlaubt ist. Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, ältere Kinder bis zehn Jahre dürfen dies.

Auf- und Ableitungen sowie Hinweise auf der Fahrbahn

Auf- und Ableitungen sollen den Übergang zwischen baulich getrennten Radwegen und der Fahrbahn geordnet regeln. Die vorgesehenen Fahrtrichtungen sind mit Radpiktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Ist ein Piktogramm spiegelverkehrt angebracht, deutet das auf eine Nutzung entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung hin. Entgegen der vorgesehenen Richtung befahrene Ableitungen erhöhen das Risiko von Konflikten und Unfällen.

Fahrradstraßen, Fußgängerzone und Querungen

Ingolstadt verfügt über Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von mehr als acht Kilometern. Es handelt sich dabei um unechte Fahrradstraßen, das heißt, Kraftfahrzeuge sind zugelassen, müssen aber Rücksicht nehmen und die Radfahrenden weder gefährden noch behindern. Nebeneinander fahren ist erlaubt, nötigenfalls darf motorisierter Verkehr nicht drängeln. Auf diesen Straßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

In der Fußgängerzone ist das Radfahren an bestimmten Zeiten erlaubt. Radfahrende dürfen viele Straßen und Gassen morgens bis 10:30 Uhr und abends ab 20:00 Uhr queren, wenn eine entsprechende Zusatzbeschilderung angebracht ist. Dabei ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und Fußgängerinnen und Fußgänger haben Vorrang. Wenn nötig, müssen Radfahrende warten.

Beim Überqueren von Straßen ist darauf hinzuweisen, dass Radfahrende nicht automatisch die gleichen Rechte haben wie zu Fuß Gehende auf einem Zebrastreifen. Wer Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr erreichen will, muss vom Rad absteigen und schieben. Fehlende Klarheit über diese Regel führt laut Stadt häufig zu brenzligen Situationen.

Die Verwaltung betont, dass Kenntnis und Einhaltung dieser Regeln die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und das Zusammenleben auf den Wegen verbessern können. Maßnahmen zur Information der Bevölkerung sollen die Akzeptanz und das verantwortliche Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden stärken.

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