Die Regierung von Oberbayern hat der Stadt Ingolstadt die beantragte Kreditaufnahme für besonders dringliche Investitionsmaßnahmen im laufenden Haushalt genehmigt. Der Bescheid ermöglicht eine Kreditermächtigung von rund 43 Millionen Euro. Die Beantragung war im Frühjahr vom Stadtrat beschlossen worden.
Wofür die Mittel vorgesehen sind
Die Finanzierung soll sowohl die Fortführung bereits begonnener Projekte als auch neue Maßnahmen sichern, die nach Auffassung der Stadt nicht aufgeschoben werden können. Zu den bewilligten Vorhaben zählen die Sanierung der Hauptfeuerwache, die Erweiterung der Grundschule Ringsee, die Erneuerung eines Abschnitts der Südlichen Ringstraße sowie die Errichtung einer Containeranlage für die Grundschule Unsernherrn. Außerdem sind Kreditmittel für Verpflichtungen vorgesehen, die aus früheren Auftragsvergaben resultieren und 2026 zur Zahlung anstehen.
Begründung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Stadt begründet die Dringlichkeit mit Sicherheitsaspekten, der Sicherstellung des Schulbetriebs und der Vermeidung möglicher Mehrkosten. Nach der geltenden Haushaltssystematik obliegt die Beurteilung, ob eine Maßnahme notwendig oder unabweisbar ist, der Kommune selbst innerhalb ihrer kommunalen Finanzhoheit. Die Regierung von Oberbayern sieht die Voraussetzungen für die Genehmigung im Wesentlichen als eingehalten an und erkennt darin keinen Widerspruch zu den Zielen der Haushaltskonsolidierung.
Vorläufige Haushaltsführung und weitere Schritte
Die Erlaubnis zur Kreditaufnahme gilt zunächst nur für das Haushaltsjahr 2026, weil die Stadt derzeit in vorläufiger Haushaltsführung steht. Kreditermächtigungen können nach den gesetzlichen Vorgaben jeweils nur für das aktuelle Haushaltsjahr erteilt werden. Ingolstadt arbeitet nach eigenen Angaben mit Nachdruck an einem Haushaltssicherungskonzept. Dieses Konzept soll die Grundlage für mögliche weitere Kreditermächtigungen bilden, damit bereits begonnene und genehmigte Projekte in den kommenden Jahren fortgeführt und abgeschlossen werden können.
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